AGB
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen von Liva Organisations. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur dann anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.
2. Vertragsabschluss & Gültigkeit
Ein Vertrag gilt als geschlossen, sobald der Kunde ein Angebot verbindlich annimmt und die vereinbarte Anzahlung fristgerecht geleistet wurde.
Ohne Anzahlung besteht kein Anspruch auf Durchführung oder Reservierung.
3. Zahlungsbedingungen & Kaution
• Die Anzahlung beträgt 20 % des Gesamtbetrags und ist innerhalb von 7 Tagen nach Auftragserteilung zu leisten.
• Der Restbetrag ist spätestens beim Aufbau oder unmittelbar nach der Veranstaltungfällig – bar oder per Überweisung (je nach Vereinbarung).
• Bei stark nachgefragten Terminen kann die Zahlungsfrist auf unter 7 Tage verkürzt werden.
• Liva Organisations ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Anzahlung nicht rechtzeitig eingeht.
• Bei bestimmten Aufträgen kann zusätzlich eine Kaution verlangt werden. Diese wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietgegenstände erstattet.
• Nicht rechtzeitig bezahlte Leistungen können storniert oder nicht durchgeführt werden – ein Anspruch auf Ersatz besteht nicht.
4. Stornierung & Rücktritt
• Die Anzahlung ist bei jeder Stornierung nicht erstattungsfähig.
• Bei einer Stornierung weniger als 7 Tage vor dem Event sind 50 % des Gesamtbetragsfällig.
• Bei Absage am Veranstaltungstag ist der volle Betrag zu entrichten.
• Liva Organisations behält sich vor, bei ausbleibender Zahlung, Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten oder unzumutbaren Umständen vom Vertrag zurückzutreten.
5. Leistungsumfang & Mehraufwand
• Der Kunde erhält eine grobe Preisschätzung im Vorfeld.
• Ab diesem Moment gelten alle Vorarbeiten (Probetische, Konzepte, Entwürfe, Recherchen) als vergütungspflichtig – auch wenn es zu keiner endgültigen Buchung kommt.
• Nicht kommunizierter Mehraufwand oder spontane Zusatzaufgaben (z. B. Umstellen fremder Möbel, Entfernen von Fremddeko) werden nachträglich berechnet.
• Wird vor Ort deutlich, dass der Aufwand erheblich über das Vereinbarte hinausgeht, behält sich Liva Organisations vor, die Leistung einzuschränken oder zusätzliche Kosten geltend zu machen.
6. Lieferung, Aufbau & Mietbedingungen
• Lieferung und Aufbau erfolgen ausschließlich durch Liva Organisations.
• Selbstabholung, Eigenaufbau oder Rückgabe durch den Kunden sind ausgeschlossen.
• Der Mietzeitraum wird individuell vereinbart. Bei Überschreitung wird eine zusätzliche Tagespauschale berechnet.
• Während der Mietdauer trägt der Kunde die volle Verantwortung für die Mietgegenstände.
• Der Aufbau erfolgt im von Liva Organisations festgelegten Zeitrahmen. Ein Anspruch auf bestimmte Uhrzeiten besteht nicht, solange die Dekoration pünktlich zur Veranstaltung fertiggestellt wird.
• Subjektive Einschätzungen wie „zu spät“ oder „zu früh“ begründen keinen Anspruch auf Preisnachlass oder Rückerstattung.
7. Haftung & Obhutspflicht
• Alle Mietgegenstände bleiben Eigentum von Liva Organisations.
• Nach Übergabe der Dekoration (z. B. nach Aufbau oder vor Veranstaltungsbeginn) haftet der Kunde für alle Schäden, Verluste oder Diebstähle.
• Das gilt auch, wenn die Schäden durch Dritte während der Veranstaltung verursacht werden oder Liva Organisations nicht mehr anwesend ist.
• Reparaturen müssen fachgerecht und in Absprache erfolgen. Alternativ wird der Wiederbeschaffungswert berechnet.
• Wird ein Artikel dadurch unbrauchbar, kann eine Ausfallentschädigung geltend gemacht werden.
8. Zugang & Vorbereitung der Location
• Der Kunde verpflichtet sich, einen sauberen, freien und zugänglichen Aufbauplatz zur Verfügung zu stellen.
• Liva Organisations übernimmt keine Vorarbeiten wie Freiräumen, Putzen oder Umstellen.
• Ist ein ordnungsgemäßer Aufbau nicht möglich, behält sich Liva Organisations das Recht vor,
• den Aufbau zu verweigern,
• zusätzliche Gebühren zu verlangen oder
• sich vom Vertrag zu lösen – ohne Haftung für daraus entstehende Schäden.
9. Höhere Gewalt & unverschuldete Verzögerungen
• Liva Organisations haftet nicht für Verspätungen oder Leistungsausfälle durch Umstände, die außerhalb der Kontrolle liegen – z. B. extreme Witterung, Unfälle, Straßensperrungen, Staus, technische Defekte oder behördliche Auflagen.
• Eine Rückerstattung oder Schadensersatz ist in solchen Fällen ausgeschlossen.
10. Widerruf & Reklamation
• Da es sich um individuell gestaltete und zeitlich fest gebuchte Dienstleistungen handelt, besteht kein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 BGB.
• Reklamationen müssen spätestens am Tag der Veranstaltung vor Ort gemeldet werden.
• Spätere Reklamationen werden nicht berücksichtigt.
11. Gerichtsstand & Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz von Liva Organisations in Plochingen.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt